PRIVATE MOBIL RADIO

PMR446

Die 446 steht hier für die Frequenz

Für jedermann ist verständlich, dass ein billiges Funkgerät vom Discounter, keinesfalls die Leistungsparameter eines Funkgerätes der Mittelklasse oder der Profiklasse erreichen kann!

Also lieber ein paar Euro mehr beim Funkhändler des Vertrauens in die Hand genommen, als billigen China Import zu kaufen.

Die Reichweite bei PMR-Funkgeräten beträgt durchschnittlich Zweihundert bis Sechstausend Meter, d.h. bei dichter Bebauung (z.B. Großstadt im Erdgeschoss) ca. 200m. 

Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab!

Der absoluter Idealfall wäre von Berg zu Berg, also bei freier Sicht und guten Bedingungen und ohne externe Funkstörungen ca. 6km.

Es gibt natürlich gewisse Unterschiede zwischen den verschiedenen PMR-Modellen entsprechend der Preisklassen, Qualität der Empfänger und Antennen.

 

Die Bundesnetzagentur hat am 28. September 2016 in ihrem Amtsblatt 18/2016 eine Allgemeinzuteilung für analoges und digitales PMR446 veröffentlicht.

Wesentliches Merkmal ist, dass die Frequenzbereiche für analoges und digitales PMR446 nicht getrennt sind.

Die Kanäle für analoges PMR446 sind teilweise (seit 1. Januar 2018 vollständig) auch für digitales PMR446 freigegeben.

 

 

32 Kanäle im 6,25-kHz-Raster (Digital) und 16 Kanäle im 12,5-kHz-Raster (Analog).

 

An der zulässigen max. Strahlungsleistung hat sich nichts geändert, sie beträgt nach wie vor 0,5 Watt ERP.

In Deutschland gilt zur Zeit eine Befristung der Frequenzzuteilung für PMR446 bis zum 31. Dezember 2030.

 

PMR-Geräte sind derzeit verwendbar in folgenden europäischen Ländern:

Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slovenien, Slovakische Republik, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern (evtl. weitere Länder)

Alle Landesangaben ohne Gewähr!

In Italien und der Türkei ist evtl. noch eine gebührenpflichtige Lizenz erforderlich.

Aktuelle Infos erhält man bei der zuständigen Botschaft oder beim Postministerium des jeweiligen Landes.

Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.

 


PMR446 Funkgeräte können jetzt in der Schweiz anmelde- und gebührenfrei 

von allen benutzt werden.

Die Europäische Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat den Frequenzbereich von 446.000 MHz bis 446.100 MHz für die anmelde- und gebührenfreie Kommunikation freigegeben.

Somit ist es jedem erlaubt ein PMR446 Gerät zu benutzen, welches der Zulassungsnorm ETS 300296 entspricht, richtig gekennzeichnet ist und bei der lokalen Aufsichtsstelle notifiziert ist.

Diesem Entscheid hat sich auch das BAKOM für die Schweiz angeschlossen.


Andere Entscheide stehen noch aus.