Verordnung zum Sprechverbot in Fahrzeugen während der Fahrt

Was bedeutet das für den CB-Funk? 

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale

Infrastruktur (BMVI) empfiehlt zwar, noch (mindestens) bis zum 31.01.2021 von Kontrollen des Mikrofonverbots abzusehen. Doch letztlich liegt die Entscheidung über die Umsetzung bei den einzelnen Ländern. Anfragen bei den Verkehrsministerien der Bundesländer zeigen, dass in dieser Angelegenheit ein einheitliches Vorgehen wohl nicht möglich ist. So will etwa Baden-Württemberg noch bis Mitte nächsten Jahres den Einsatz von Mikrofonen in Fahrzeugen dulden, Hessen hingegen will der Empfehlung des BMVI folgen. 

Da ich im Sächsischen beheimatet bin, habe ich folgenden Termin heraus bekommen. Laut Sächsischer Polizei, sollen bis Ende Januar 2021 keine Kontrollen stattfinden.

 

Nutzer sollten das Funkgerät eingebaut und eingeschaltet lassen, aber während der Fahrt nicht zum Handmikrofon greifen, außer es ist Gefahr im Verzug!

 

Es gibt bereits Funkgeräte mit Sprachsteuerung ('Vox') oder Zusatzgeräte, die eine Steuerung per Sprache erlauben. Allerdings ist dazu eine ausführliche Beratung eines Fachmannes erforderlich, weil viele Produkte noch lange nicht ausgereift sind und die Erwartungen nicht erfüllen können. Es besteht die Hoffnung, dass die StVO im Zuge einer notwendig gewordenen Komplettüberarbeitung künftig etwas anwenderfreundlicher gestaltet wird.